Urteil Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
Schlagworte
Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit; mangelhafte Bauleistung; Mängelansprüche des Bestellers; Abwehr von Mängelansprüchen; treuewidrige Berufung des Unternehmers auf Schwarzarbeit; Umsatzsteuer
Leitsatz
Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175).
Hat der Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?