Urteil Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede


Schlagworte

Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit; mangelhafte Bauleistung; Mängelansprüche des Bestellers; Abwehr von Mängelansprüchen; treuewidrige Berufung des Unternehmers auf Schwarzarbeit; Umsatzsteuer

Leitsatz

Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175).

Hat der Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages.

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