Urteil Gesundheitsgefährdung durch eindringendes Hochwasser


Schlagworte

Gesundheitsgefährdung durch eindringendes Hochwasser

Leitsätze

Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist berechtigt, wenn infolge Hochwassers mit Schlamm und Fäkalien durchsetztes Abwasser aus der Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird, so daß diese zum Teil mehrere Zentimeter unter Wasser steht.

Macht der Vermieter die Beauftragung einer Firma zum Abpumpen des eingedrungenen Abwassers von einer Kostenbeteiligung des Mieters abhängig, kann in der Ausnutzung der Notsituation eine widerrechtliche Drohung liegen.

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