Urteil Gesundheitsgefährdung als Kündigungsgrund vom Mieter nachzuweisen


Schlagworte

Gesundheitsgefährdung als Kündigungsgrund vom Mieter nachzuweisen; keine Kündigung wegen Mietmängeln nach vorbehaltloser Mietzahlung über sechs Monate; Anspruch des Vermieters auf Mietdifferenz trotz Weitervermietung

Leitsätze

1. Eine fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung ist nur dann möglich, wenn diese konkret droht. 2. Nimmt der Mieter eine Gesundheitsbeeinträchtigung über einen langen Zeitraum hin, ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, angekündigte Abhilfemaßnahmen des Vermieters abzuwarten.

3. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, entfällt ein Kündigungsrecht des Mieters wegen eines Sachmangels bei vorbehaltloser Mietzahlung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

4. Der Mieter handelt regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn er nach vorzeitigem Auszug und Weitervermietung die Zahlung der Mietdifferenz verweigert, weil der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung an ihn nicht mehr in der Lage gewesen sei.

(Leitsätze der Redaktion)

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