Urteil Gesundheitsgefährdung
Schlagworte
Gesundheitsgefährdung; Wasserenthärtungsanlage; Antragsminus; Enthärtungsanlage
Leisatz
In dem Antrag, eine mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer eingebaute zentrale Enthärtungsanlage für Trinkwasser wegen dadurch aufgetretener Hauterkrankung eines Wohnungseigentümers wieder zu entfernen, ist als Minus ein Antrag enthalten, mit dem ein Betreiben der Enthärtungsanlage unterhalb eines bestimmten Härtegrades untersagt wird.
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