Urteil Gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung als Mangel


Schlagworte

Gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung als Mangel

Leitsätze

1. Es spricht vieles dafür, eine gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung als Mangel anzusehen, wenn bei Vertragsschluß zwar die wissenschaftlich technischen Vorgaben eingehalten waren, nach heutigem Erkenntnisstand aber erheblich niedrigere Werte anzusetzen sind.

2. In einer grundsätzlichen Frage des Mietrechts hat das Landgericht einen Rechtsentscheid einzuholen; das betrifft auch die Auslegung des Begriffs "vertragsmäßiger Gebrauch" im Hinblick auf bestimmte Standards.

(Leitsätze der Redaktion)

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