Urteil Gestreckte Schädigung
Schlagworte
Gestreckte Schädigung; Teilenteignungen als einheitliche Schädigungsmaßnahme; Singularrestitution; Bruchteilseigentum; Ablehnung eines Beweisangebotes
Leitsätze
1. Allein der Umstand, dass mehrere Teilenteignungen oder andere Schädigungen in ihrer Summe zum vollständigen Eigentumsverlust führen, verknüpft diese Teilakte nicht zu einer einheitlich zu beurteilenden Schädigungsmaßnahme.
2. Der Vermögensgegenstand kann nur dann im Wege der Singularrestitution verlangt werden, wenn er nach der Schädigung aus dem Vermögen des Unternehmens ausgeschieden ist.
3. Das Gericht muss einem Beweisangebot nachgehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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