Urteil Gestattung des Mieters der Gebrauchsüberlassung des Wohnraums an Dritte gegen angemessene Erhöhung der Miete
Schlagworte
Gestattung des Mieters der Gebrauchsüberlassung des Wohnraums an Dritte gegen angemessene Erhöhung der Miete
Leitsatz
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Die Erlaubnis kann der Vermieter unter bestimmten Umständen von einem Untermietzuschlag abhängig machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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