Urteil Gesonderte Beschlussfassung für Anwendung neu ermittelter und von der Teilungserklärung abweichender Flächen bei der Betriebskostenabrechnung, Umfang der Anfechtung von Jahresabrechnungsbeschlüssen
Schlagworte
Gesonderte Beschlussfassung für Anwendung neu ermittelter und von der Teilungserklärung abweichender Flächen bei der Betriebskostenabrechnung, Umfang der Anfechtung von Jahresabrechnungsbeschlüssen
Leitsätze
1. Sollen für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den Flächenangaben in der Teilungserklärung die nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächen angesetzt werden, bedarf dies einer gesonderten Beschlussfassung.
2. Zum Ansatz der Wohnfläche in einem derartigen Fall bei den verbrauchsunabhängigen Heizkosten.
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