Urteil Gesellschaftsrechte für Treugeber


Schlagworte

Gesellschaftsrechte für Treugeber

Leitsatz

Einem Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird, für den aber ein Gesellschafter treuhänderisch Anteile hält, können durch Vereinbarung mit allen Gesellschaftern unmittelbare gesellschaftsrechtliche Rechte und Ansprüche eingeräumt werden.

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