Urteil Gesellschaftlich gerechtfertigter Grund
Schlagworte
Gesellschaftlich gerechtfertigter Grund; Überwindung der Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum; Kündigung eines zeitlich befristeten Nutzungsverhältnisses; Nutzungsverhältniskündigung
Leitsätze
1. Die Überwindung der Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum gehört nunmehr zu den gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen im Sinne des § 314 Abs. 3 ZGB.
2. Vorzeitige Kündigung eines zeitlich befristeten Nutzungsverhältnisses.
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