Urteil Gesellschafterwechsel bei GbR
Schlagworte
Gesellschafterwechsel bei GbR; Richtigstellung der Grundbucheintragung
Leitsätze
1. Ist eine GbR nicht mit ihrem Namen im Grundbuch eingetragen worden, sondern durch Benennung ihrer Gesellschafter mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts", ist bei einem Gesellschafterwechsel eine Richtigstellung notwendig.
2. Dabei handelt es sich nicht um ein Antragsverfahren, sondern um eine von Amts wegen vorzunehmende Richtigstellung, so dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nicht verlangt werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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