Urteil Gesellschafterwechsel bei der BGB-Gesellschaft als Vermieter
Schlagworte
Gesellschafterwechsel bei der BGB-Gesellschaft als Vermieter
Leitsatz
Die Kammer bleibt bei ihrer ständigen Rechtsprechung, daß bei einer Vermietung durch eine BGB-Gesellschaft (nur) die Gesellschafter Vermieter sind, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Gesellschaft angehörten (gegen KG GE 1996, 923)
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