Urteil Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundrechtsträger
Schlagworte
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundrechtsträger; GbR; Verfassungsbeschwerde gegen Urteil eines Landesverfassungsgerichts
Leitsätze
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Trägerin eines Grundrechts sein und Verfassungsbeschwerde einlegen.
2. Hat das Landesverfassungsgericht ein Berufungsurteil des Landgerichts aufgehoben und zur erneuten Überprüfung zurückverwiesen, fehlt es für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts an einer Beschwer.
(Leitsätze der Redaktion)
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