Urteil Geschäftswert


Schlagworte

Geschäftswert; Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Verwalter; Vollmacht; Untervollmacht

Leitsätze

1. Wird dem Verwalter, der nicht selbst Wohnungseigentümer ist, für eine Eigentümerversammlung Vollmacht erteilt, ist es grundsätzlich zulässig, daß er bei Abstimmung über den mit ihm abzuschließenden Verwaltervertrag anderen Wohnungseigentümern ohne Weisung über das Abstimmungsverhalten Untervollmacht erteilt.

2. Wird beantragt, einen Eigentümerbeschluß über die Bestellung eines Verwalters für ungültig zu erklären, ist regelmäßig dem Geschäftswert die Vergütung des Verwalters für den Zeitraum zugrundezulegen, für den er bestellt wird. Häufig werden jedoch die sich daraus ergebenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Interesse eines Beteiligten stehen, so daß eine Herabsetzung des Geschäftswert geboten ist.

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