Urteil Geschäftswert
Schlagworte
Geschäftswert; Eigentümerbeschluß; Verwalterentlastung; Verwalter; Entlastung
Leitsatz
Für den Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt wird, ist maßgebend, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen. In der Regel wird für die Entlastung des Verwalters ein Geschäftswert von etwa 1.000 DM und für die des Verwaltungsbeirats ein solcher von etwa 500 DM in Betracht kommen.
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