Urteil Geschäftsraummietvertrag
Schlagworte
Geschäftsraummietvertrag; Nebenkostenumlage; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot; Regelungsverbot; Klauselverbot; Überraschungsklausel; Betriebskostenumlage; Verwaltungskosten; Centermanagement; Instandhaltungsklausel; Instandsetzungsklausel
Leitsatz
Die formularmäßige Umlage von „Verwaltungskosten" in einem Geschäftsraummietvertrag ist auch ohne deren Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung wirksam, dagegen weder die zusätzliche formularmäßige Umlage nicht näher aufgeschlüsselter Kosten des „Centermanagements" oder der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlage auf ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladenlokal.
(Leitsatz der Redaktion)
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