Urteil Geschäftsführer als geschützter Dritter
Schlagworte
Geschäftsführer als geschützter Dritter; Geschäftsführer als Dritter bei Amtshaftung
Leitsatz
Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.
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