Urteil Geschäftsbesorgungsvertrag, Unwirksamkeit des -es eines Steuerberaters
Schlagworte
Geschäftsbesorgungsvertrag, Unwirksamkeit des -es eines Steuerberaters
Leitsätze
Ein Steuerberater, der unerlaubt eine fremde Rechtsangelegenheit ge schäftsmäßig besorgt (hier: Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz und Veräußerung von Grundstücken), hat keinen Anspruch auf Vergütung aus dem nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 134 BGB mit Art. 1 § 1 RBerG).
Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag eines Steuerberaters wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB unwirksam, so kann diesem eine Vergütung aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zustehen, wenn ihm nicht bewußt war, daß er gegen ein gesetzliches Verbot verstieß.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?