Urteil Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit
Schlagworte
Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit; keine Rubrumsberichtigung; Erforderlichkeit des Parteiwechsels
Leitsatz
Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.
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