Urteil Gesamtschuldnerische Haftung für Müll und Straßenreinigung
Schlagworte
Gesamtschuldnerische Haftung für Müll und Straßenreinigung
Leitsatz
§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht entgegen.
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