Urteil Gesamtschuld der Wohnungseigentümer
Schlagworte
Gesamtschuld der Wohnungseigentümer; kommunale Gebühren; gesamtschuldnerische Haftung; Benutzungsgebühren; Entgelte; Grundstückslasten; Wasser; Abwasser; Straßenreinigung; Müllabfuhr; Teilrechtsfähigkeit; Verband der Wohnungseigentümer
Leitsatz
§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.
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