Urteil Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen
Schlagworte
Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Ausnutzen einer Mangellage; überhöhte Miete
Leitsatz
Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmales der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen kommt es nicht allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt (Mangellage), sondern auch auf die individuelle Situation des Mieters an (entgegen LG Hamburg NZM 2000, 1002).
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