Urteil Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen
Schlagworte
Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Beweislastumkehr bei Luxuswohnungen; keine Mietminderung bei vorbehaltloser Zahlung
Leitsätze
1. Bei Luxuswohnungen muß der Mieter, der eine Mietpreisüberhöhung geltend macht, darlegen und beweisen, daß ein geringes Angebot vergleichbaren Wohnraums im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand.
2. Durch vorbehaltlose Mietzahlung über eine Dauer von mehr als drei Monaten verliert der Mieter sein Minderungsrecht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat