Urteil geringes Angebot
Schlagworte
geringes Angebot; Mietpreisüberhöhung; Teilmarkt; Darlegungslast; Mieter
Leitsatz
Der Mieter, der eine Mietpreisüberhöhung geltend macht, muß darlegen, daß ein geringes Angebot an Wohnraum i. S. d. § 5 WiStG in dem Teilmarkt, zu dem sein Wohnraum gehört, im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses gegeben war.
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