Urteil Geringes Angebot
Schlagworte
Geringes Angebot
Leitsatz
Das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ist zu bejahen, wenn das örtliche Angebot an vergleichbaren Wohnungen die bestehende Nachfrage nicht wenigstens spürbar überschreitet.
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