Urteil Gerichtszuständigkeit


Schlagworte

Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Schadensersatzansprüche von Wohnungseigentümern untereinander aus Gemeinschaftsverhältnis

Leitsatz

Die Zuständigkeit der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten zu entscheiden, umfaßt auch solche Fälle, in denen ein Wohnungseigentümer von einem anderen aus unerlaubter Handlung Schadensersatz verlangt, sofern das von ihm in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit ei-ner Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.

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