Urteil Gerichtsstand
Schlagworte
Gerichtsstand; Maßgeblichkeit des in erster Instanz unangegriffenen Gerichtsstandes
Leitsatz
Dem Erfordernis der Rechtssicherheit kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene Gerichtsstand einer Partei zugrunde gelegt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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