Urteil gerichtliche Bestellung
Schlagworte
gerichtliche Bestellung; Verwalter; wichtiger Grund; Abberufung
Leitsätze
1. Die gerichtliche Bestellung eines Verwalters setzt voraus, daß ein Verwalter fehlt oder der bisherige vom Gericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers abzuberufen ist.
2. Der Beschluß, durch den die Wohnungseigentümer den Verwalter nach Ablauf seiner Amtszeit erneut bestellen, hat hinsichtlich der abgelaufenen Amtszeit nicht die Wirkung eines Entlastungsbeschlusses.
3. Ein Antrag auf Abberufung eines wiederbestellten Verwalters kann nicht allein auf sein Verhalten und seine Tätigkeit vor seiner Wiederbestellung gestützt werden.
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