Urteil Gericht muß geltend gemachten Kündigungsgrund prüfen
Schlagworte
Gericht muß geltend gemachten Kündigungsgrund prüfen; rechtliches Gehör; fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus mehreren Gründen gekündigt wird, das Gericht aber einen dieser (erheblichen) Kündigungsgründe in seiner Entscheidung unberücksichtigt läßt (hier: schuldhafte Falschabrechnung von Betriebskosten durch Vermieter). (Leitsatz der Redaktion)
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