Urteil Geräuschbelästigung durch Tiefgarage
Schlagworte
Geräuschbelästigung durch Tiefgarage; Tiefgarage, Geräuschbelästigung durch -; Mietminderung wegen Geräuschbelästigung
Leitsatz
Der Mieter, der in eine über einer Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, muß in gewisser Weise mit Geräuschbelästigungen rechnen und ist zur Mietminderung nicht berechtigt.
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