Urteil Genehmigungsvorbehalt
Schlagworte
Genehmigungsvorbehalt; Zustimmungsvorbehalt; Eintragungsersuchen; Globalentschädigungsabkommen
Leitsätze
Die Rechtmäßigkeit eines Ersuchens des Bundesamts um Eintragung des Zustimmungsvorbehalts (§ 11 c Satz 3 VermG) setzt voraus, daß der den Vermögenswert betreffende Anspruch in ein zwischenstaatliches Entschädigungsabkommen (hier: DDR/Österreich) wirksam einbezogen wurde.
Gegenstand des zwischen der DDR und Österreich abgeschlossenen Entschädigungsabkommens kann Vermögen eines österreichischen Staatsbürgers, das in die ausschließliche Verfügungsgewalt der DDR gelangt ist, auch dann sein, wenn der österreichische Staatsbürger es nach dem 8. Mai 1945 erworben hatte.
Das Ergebnis der Vertragsauslegung, demzufolge bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche in einem zwischenstaatlichen Abkommen wirksam geregelt wurden, hat bei der Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG in dem Sinne Tatbestandswirkung, daß die Rechtmäßigkeit der vertraglichen Regelung nicht zu prüfen ist.
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