Urteil Genehmigungsvorbehalt
Schlagworte
Genehmigungsvorbehalt; Zustimmungsvorbehalt; zwischenstaatliche Vereinbarung; Schweden-Abkommen
Leitsätze
1. Die Anwendung von § 11 c VermG setzt die Feststellung voraus, daß der betreffende Vermögenswert Gegenstand einer in § 1 Abs. 8 lit. b VermG genannten Vereinbarung ist.
2. Zur Auslegung des Abkommens der DDR mit dem Königreich Schweden vom 24. Oktober 1986
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