Urteil Genehmigungsvorbehalt


Schlagworte

Genehmigungsvorbehalt; Finanzierungsvollmacht: Wirksamkeit des Kaufvertrages; Grundgeschäft

Leitsatz

Unterliegt schon das Grundgeschäft - hier der Kaufvertrag vom 13. September 1991 - dem Genehmigungsvorbehalt, so ist der Vertrag vor Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und zwar einschließlich der erteilten Finanzierungsvollmacht, da diese eine rechtliche Einheit mit dem Kaufvertrag bildet. Die Vollmacht kann nur im Rahmen des Eintritts der Wirksamkeit des Kaufvertrages ihrerseits Wirksamkeit entfalten, da sie im hier vorliegenden Fall unmittelbar in das Gefüge von vertraglichen Leistungs- und Gegenleistungspflichten eingebunden ist (zitiert nach Der Betrieb 94, 373, eine Beschlußausfertigung war von dem die Akten des Bezirksgerichts verwahrenden Oberlandesgericht Dresden in angemessener Frist nicht zu erhalten).

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