Urteil Genehmigungsfreiheit der Weiterveräußerung nach Grundstückserwerb aufgrund Investitionsvorrangbescheides
Schlagworte
Genehmigungsfreiheit der Weiterveräußerung nach Grundstückserwerb aufgrund Investitionsvorrangbescheides
Leitsatz
Soweit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GVO eine Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn der Rechtserwerb des Veräußerers aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides im Grundbuch eingetragen worden ist, darf das Grundbuchamt nicht deshalb die Beibringung einer Genehmigung nach der GVO oder einer Negativbescheinigung der Genehmigungsbehörde verlangen, weil nicht in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen sei, daß kein Vertrag nach § 3 c VermG vorliegt. Diese Einschränkung der Genehmigungsfreiheit bezieht sich nicht auf den Fall der Weiterveräußerung nach Rechtserwerb des Veräußerers aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides.
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