Urteil Genehmigung einer Parabolantenne nur gegen Sicherheitsleistung
Schlagworte
Genehmigung einer Parabolantenne nur gegen Sicherheitsleistung
Leitsatz
Der Vermieter muß - unabhängig von weiteren Voraussetzungen - die Installation einer Parabolantenne durch den Mieter überhaupt nur dann dulden, wenn der Mieter auf Verlangen des Vermieters eine Sicherheit leistet, die jedenfalls den Beseitigungsaufwand absichert. Dabei muß nicht der Vermieter die Sicherheitsleistung beziffern, sondern der Mieter muß mögliche Beseitigungskosten ermitteln und nach diesen die Sicherheit anbieten.
(Leitsatz der Redaktion)
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