Urteil Genehmigung durch Negativattest
Schlagworte
Genehmigung durch Negativattest; Genehmigungsvorbehalt für Patronatserklärung
Leitsatz
Ein sog. Negativattest, d. h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.
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