Urteil Genehmigung


Schlagworte

Genehmigung; Grundstücksveräußerung; Gemeindegrundstück

Leitsatz

Das Genehmigungserfordernis nach § 49 Abs. 3 Buchst. b) KommVerf.-DDR führt zur schwebenden Unwirksamkeit eines ohne Genehmigung abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages. Mit Inkrafttreten der GO Sachsen-Anhalt ist ein ohne Genehmigung abgeschlossener Grundstückskaufvertrag wirksam geworden, da nach § 105 Abs. 3 Satz 1 GO Sachsen Anhalt eine Grundstücksveräußerung nicht mehr der Genehmigung bedarf.

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