Urteil Gemeinschaftsmülltonnen für Verwandte
Schlagworte
Gemeinschaftsmülltonnen für Verwandte; Nachbarschaftstonne
Leitsatz
Bei Vorliegen von besonderen Umständen besteht ein Anspruch auf eine Nachbarschaftstonne auch dann, wenn die Grundstücke der betroffenen Eigentümer nicht unmittelbar aneinandergrenzen (hier: verwandtschaftliche Beziehungen, räumliche Nähe).
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