Urteil Gemeinschaftsfläche
Schlagworte
Gemeinschaftsfläche; Parabolantenne; Gartenfläche; Wohnanlage; Informationsrecht
Leitsatz
Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einer von Kindern zum Spielen genutzten gemeinschaftlichen Gartenfläche der Wohnanlage ist dem (ausländischen) Mieter einer Wohnung nicht aus Gründen seines Informationsrechts zu genehmigen.
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