Urteil Gemeinschaftseigentum


Schlagworte

Gemeinschaftseigentum; Mängelhaftung; Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Anspruchsverfolgung

Leitsätze

1. Die ausdrückliche Ermächtigung aller anderen Wohnungseigentümer, in eigenem Namen und auf eigenes Risiko sämtliche denkbaren Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger zu verfolgen, berechtigt den ermächtigten Wohnungseigentümer prozessual dazu, wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch Minderung und Schadensersatz (sog. sekundäre Gewährleistungsansprüche) geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)

2. Zur Auslegung einer während eines Prozesses den einzelnen Wohnungseigentümern von der Gemeinschaft erteilten Ermächtigung, wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen. (amtlicher Leitsatz)

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