Urteil Gemeinschaftseigentum
Schlagworte
Gemeinschaftseigentum; Terrassenabdichtung; Mängelbeseitigung
Leitsätze
1. Der Abdichtungsanschluß zwischen Dachterrasse und Gebäude gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum.
2. Die Kenntnis des Käufers einer Eigentumswohnung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum und ein Preisnachlaß wegen dieser Mängel schließen grundsätzlich einen Anspruch dieses Wohnungseigentümers auf Beseitigung der Mängel durch die Wohnungseigentümer insgesamt nicht aus.
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