Urteil Gemeinschaftliches Eigentum
Schlagworte
Gemeinschaftliches Eigentum; Vermietung als Gebrauchsregelung
Leitsatz
Durch den Eigentümerbeschluß, der die Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen zuläßt, wird der Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer an dem gemeinschaftlichen Eigentum geregelt; an die Stelle des sonst möglichen unmittelbaren Gebrauchs eines Kellerraums tritt bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Zweibrücken, NJW-RR 1986, 1338).
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