Urteil Gemeindevertretung
Schlagworte
Gemeindevertretung; Bürgermeister; Erklärungsverbindlichkeit
Leitsatz
Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn sie der internen gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister oder der innergemeindlichen Willensbildung widersprachen.
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