Urteil Geltungsbereich
Schlagworte
Geltungsbereich; zwischenstaatliche Vereinbarungen; Genehmigungsvorbehalt; Schweden
Leitsatz
1. Die §§ 11 c, 1 Abs. 8 lit. b VermG sind verfassungsgemäß.
2. Die zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der DDR und dem Königreich Schweden vom 24. Oktober 1986 verstößt weder gegen formelles noch gegen materielles Völkerrecht.
3. Das Abkommen zwischen der DDR und dem Königreich Schweden ist auch im Fall eines fehlenden Transformationsgesetzes der DDR Bundesrecht geworden.
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