Urteil Geltendmachung von Eigenbedarf durch BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter
Schlagworte
Geltendmachung von Eigenbedarf durch BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter; Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Leitsatz
Auf eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters findet die Kündigungsbeschränkung des § 577 a BGB keine Anwendung, wenn nach der Kündigung Wohnungseigentum der Gesellschafter begründet wird. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnanwesen zu dem Zweck erworben hat, die vorhandenen Wohnungen in Wohnungseigentum der Gesellschafter umzuwandeln.
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