Urteil Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen
Schlagworte
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen; kein Schadensersatz aus Stimmverhalten
Leitsätze
1. Nach der Zahlung von Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer ohne ermächtigenden Beschluß der Gemeinschaft Rückgriffsansprüche anteilig gegen andere Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen.
2. Aus einem bestimmten Stimmverhalten eines Wohnungseigentümers können Schadensersatzansprüche eines anderen Wohnungseigentümers nicht entstehen.
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