Urteil Gelöschter Insolvenzvermerk, Verfügungsbefugnis, Bewilligungsbefugnis


Schlagworte

Gelöschter Insolvenzvermerk, Verfügungsbefugnis, Bewilligungsbefugnis

Leitsatz

Ist im Grundbuch ein Insolvenzvermerk gelöscht worden, besteht für das Grundbuchamt grundsätzlich kein Anlass, an der Verfügungsbefugnis und der daraus folgenden Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers zu zweifeln (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2014 - 15 W 392/13 - MittBayNot 2015 165; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 1. März 2016 - 20 W 26/16 - MittBayNot 2016, 544).

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