Urteil Geldersatz für ersparte Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Geldersatz für ersparte Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Umbau der Mieträume; Geldersatzanspruch, Umfang; Beendigung des Mietverhältnisses
Leitsätze
1. Zum Recht des Vermieters, anstelle von Schönheitsreparaturen einen angemessenen Geldbetrag zu fordern, wenn er die Wohnung selbst beziehen und vor dem Bezug umfassend umbauen will.
2. Verlangt der Vermieter wegen erheblicher geplanter Umbaumaßnahmen vom ausziehenden Mieter anstelle von Schönheitsreparaturen Ersatz in Geld, braucht der Mieter grundsätzlich nur den Betrag für aufzuwendendes Material und für die Arbeitsleistung einer Hilfsperson zu entrichten.
3. Zur Berechnung der Ersatzleistungen in Geld.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?