Urteil Gegenstandswert für Rechtsanwaltsgebühren bei Räumungsvollstreckung
Schlagworte
Gegenstandswert für Rechtsanwaltsgebühren bei Räumungsvollstreckung
Leitsatz
Der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei einer Räumungsvollstreckung in bezug auf Miet- oder ähnliche Nutzungsobjekte bestimmt sich auch nach der Neufassung des § 57 Abs. 2 Satz 1 BRAGO durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 nach dem einjährigen Zins.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat