Urteil Gegensprechanlage muß mithörsicher sein
Schlagworte
Gegensprechanlage muß mithörsicher sein; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungsmaßnahme; Gegensprechanlage; Persönlichkeitsrecht; Selbstbestimmung, informationelle; Duldungspflicht d. Mieters; Türschließanlage
Leitsatz
Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau einer nicht mithörsicheren Gegensprechanlage zu dulden.
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